- Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen das Eigenkapital und die Reserven Ihres Unternehmens nicht weniger als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
Besonderheit wenn Sie gewerblichen Güterkraftverkehr ausschließlich mit Fahrzeugen einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t betreiben möchten: Hier genügt bereits ein Kapital i.H.v. 1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug.
- Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person, sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). - Nachweis der fachlichen Eignung
Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) muss die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens durch eine Fachkundeprüfung vor der am Wohnsitz zuständigen IHK nachweisen.
Auf der Webseite der IHK Frankfurt bekommen Sie eine Übersicht zu den notwendigen Voraussetzungen, sowie für die Ausnahmen im Detail um gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben zu dürfen.
Merkblatt Güterkraftverkehr - IHK Frankfurt am Main