Der Luftsicherheitsbeauftragte hat neben den oben genannten Maßnahmen zur Sicherstellung von optimalen Sicherheitsbedingungen die folgenden Tätigkeiten durchzuführen:
- die Erstellung und Ausarbeitung des notwendigen Luftfracht- Sicherheitsprogrammes für das Unternehmen
- die Ausarbeitung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen sowie die Sicherstellung, dass diese korrekt umgesetzt werden
- die Durchführung des jährlichen, internen Sicherheitsaudits zur Überprüfung der aktuellen Unternehmenssituation in Bezug auf die Anforderungen des Luftfracht- Sicherheitsprogramms
- die regelmäßige Aktualisierung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms.
- Ansprechpartner für alle Mitarbeiter des Unternehmens in Sachen Luftsicherheit
- Übernahme der Vermittlung und Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Luftfahrt-Bundesamt.
- Prüfung der Liste der Fremddienstleister
- Maßnahmen einleiten, wenn die Luftsicherheit beeinträchtigt oder gefährdet ist
- Behebung von Mängeln die durch das LBA oder die internen Sicherheitsaudits auffallen
- Sicherstellung, dass die genutzten Räumlichkeiten den physischen Sicherungsbestimmungen der Luftsicherheitsgesetzes bzw. dem Luftsicherheitsprogramms entsprechen
- Kontrolle der Liste von Personen welche Zutritt zu sicherer Luftfracht des Unternehmens haben
- Sicherstellung, dass das Personal über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem§7 LuftSiG sowie über die entsprechenden Luftsicherheitsschulungen verfügt.